Eingruppierung Sozialpädagoge stationäre Jugendhilfe
#1

Hallo, ich arbeite in einer Vollstationären Jugendhilfeeinrichtung für traumatisierte Kinder mit starken Erziehungsschwierigkeiten - auch „Systemsprenger“. Mir stellt sich die Frage, auf welche Entgeltstufe ich Anspruch habe. Ebenso die Frage, was gegeben sein muss, um der Gruppe S15 zugeordnet zu werden. Was genau sind diese „Tätigkeiten, die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der S12 herausheben.“

Vielen Dank!
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