Eingruppierung Schreiner / Zimmerermeister
#1

Hallo, wir arbeiten im Maßregelvollzug in der Arbeitstherapie Fachrichtung Holz (Schreinerei). Ein Kollege ist Arbeitserzieher und im TVÖD in SuE S8b eingruppiert. Zwei weitere Kollegen (Schreiner- und Zimmerermeister) sind im VKA EG 8 eingruppiert. Die beiden Entgeltgruppen unterscheiden sich im Verdienst ja schon erheblich. Nun wollten die beiden Meister in VKA EG 9a eingruppiert werden. Dies wurde abgelehnt, da mit dem Maßregelvollzug ja keine "schwierigen Tätigkeit" vorliegt. Diese Begründung an sich ist schon mehr als fraglich. Da aber die Eingruppierung eines Erziehers in S8b genau diese schwierigen Tätigkeiten rechtfertigt. Hier wird also mit zweierlei Maß gemessen. 
Vielleicht hat jemand einen Tipp

Danke
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#2

"Vielleicht hat jemand einen Tipp"
Lesen der unterschiedlichen Regelungen (insbesondere Protokollerklärungen) in den relevanten Abschnitten der Entgeltordnung. Dann wird schnell klar, weshalb das Heraushebungsmerkmal der S8b leicht erfüllt ist. Eine vergleichbare Regelung gibt es im Abschnitt Meister nicht, weshalb der Prüfmaßstab ein anderer ist.

Ob Tätigkeiten nach E9a vorliegen lässt sich auf Basis der Informationen, die hier geliefert wurden, nicht einschätzen. Maßregelvollzug reicht im Gegensatz zur S8b da nicht.
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#3

Danke schon mal für die Antwort.
Es handelt sich um eine Arbeitstherapeutische Schreinerei in der ausschließlich Pat. nach §63 und 64§ Stgb arbeiten. Es geht im wesentlichen darum, dass ein Arbeitserzieher in einer "normalen" Einrichtung SuE S7 bekommen würde. Da aber im Maßregelvollzug das Merkmal " schwierige Tätigkeit" definitiv zutrifft, bekommt der Kollege S8b. Uns als Meister wurde von oberer Stelle unser Antrag auf Höhergruppierung zu EG 9a abgelehnt, mit der Begründung, dass im Maßregelvollzug keine schwierige Tätigkeit vorliegt. Wie kann es sein, dass in der exakt gleichen Arbeitstherapie ein Kollege "schwierige Tätigkeiten ausführt", die anderen aber nicht. In der Protokollerklärung zu Meister im öffentlichen Dienst steht aber: Meister sind in EG 8 einzugruppieren, es sei denn man hat Unterstellte, bzw es liegen "schwierige Tätigkeiten" vor. Dann wäre es EG 9a.
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