Eingruppierung Schilderprägung
#1

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob die Eingruppierung nach EG 4, Stufe  3 für eine/n MA mit folgenden Tätigkeiten/Profil angemessen bzw. tarifgerecht gruppiert ist:

Abtlg. Schilderprägung

Bereits 9 Jahre Berufserfahrung (in TZ)

Aufgaben:

Gebühreneinzug und Verkauf von Kurzzeit- und Zollversicherungen / LED-Schilderdruck

Verkauf von KFZ-Zubehör (z.B. Halterungen, Verbandskasten, Warndreieck, etc.).

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (Laufzettel ausfüllen und aufbewahren für die Abrechnung)

Materialbestellungen rechtzeitig über den Vorgesetzten anmelden

Kundenberatung

Kontakt und Absprachen mit der Zulassungsstelle

Verantwortliche AnsprechpartnerIn für 1 MA mit GdB 100 (Betreuung)

Danke!
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#2

sehr gut bezahlt wenn man Dir das anbietet.
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#3

Danke für die Meinung, aber auf welcher Grundlage kommst Du zu dieser Wertung... (Eingruppierungsregeln nach TVÖD)
Merci
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#4

Es geht um eine Einstellung?

Die Stufenzuordnung bei Einstellung richtet sich nach vorhandener einschlägiger Berufserfahrung (bis maximal Stufe 3 möglich). Alternativ kann im Falle eine Personalgewinnungsproblem förderliche Berufserfahrung auch bis zu einer höheren Stufe anerkannt werden. 9 Jahre Berufserfahrung bei Einstellung kann maximal zur Stufe 4 führen. Allerdings sind solche Stellen keine wo oft ein Personalgewinnungsproblem gegeben wäre.

Hinsichtlich der Eingruppierung.

E3 sind Tätigkeiten für die eine eingehende fachliche Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist. (Grob eine Einarbeitungszeit von 6 Wochen ist nötig.) Wäre m.E. durchaus plausibel.
Heraushebungsmerkmale E4 zur E3 sind schwierige Tätigkeiten (oder ein viertel gründliche Fachkenntnisse)

Da müsste man Arbeitsvorgänge bilden und es dann bewerten.

Dürfte also im Bereich E3-E4 liegen.

E5 wäre
"1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw.
des Aufgabenkreises.)"

Es wurden keine Tätigkeiten vorgetragen die darauf hindeuten.

E5
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