Eingruppierung P-Tabelle
#1

Hallo liebes Serviceteam und Forum,
zur Zeit bin ich in den Tarif P7 Stufe 4 eingruppiert. Die Stufe 5 steht mir ab 5/23 zu. Muss ein neuer AG (ebenfalls Caritas) die Stufe übernehmen?
Wie muss ich bei einer Verlagerung der Tätigkeit (50% Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gem.§132g SGB V plus 30 % Altenpflege) eingruppiert werden, auch wenn diese Beratung seitens des AG über die KK abgerechnet/refinanziert wird.
Wenn ich die Tabelle richtig interpretiere (Protokollerklärung) kann ich aufgrund der Beratungstätigkeit in P8 eingestuft werden. Ist das korrekt?
Vielen Dank
K.C.
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