17.08.2022, 17:36
Hallo liebes Serviceteam und Forum,
zur Zeit bin ich in den Tarif P7 Stufe 4 eingruppiert. Die Stufe 5 steht mir ab 5/23 zu. Muss ein neuer AG (ebenfalls Caritas) die Stufe übernehmen?
Wie muss ich bei einer Verlagerung der Tätigkeit (50% Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gem.§132g SGB V plus 30 % Altenpflege) eingruppiert werden, auch wenn diese Beratung seitens des AG über die KK abgerechnet/refinanziert wird.
Wenn ich die Tabelle richtig interpretiere (Protokollerklärung) kann ich aufgrund der Beratungstätigkeit in P8 eingestuft werden. Ist das korrekt?
Vielen Dank
K.C.
zur Zeit bin ich in den Tarif P7 Stufe 4 eingruppiert. Die Stufe 5 steht mir ab 5/23 zu. Muss ein neuer AG (ebenfalls Caritas) die Stufe übernehmen?
Wie muss ich bei einer Verlagerung der Tätigkeit (50% Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase gem.§132g SGB V plus 30 % Altenpflege) eingruppiert werden, auch wenn diese Beratung seitens des AG über die KK abgerechnet/refinanziert wird.
Wenn ich die Tabelle richtig interpretiere (Protokollerklärung) kann ich aufgrund der Beratungstätigkeit in P8 eingestuft werden. Ist das korrekt?
Vielen Dank
K.C.