Eingruppierung Mahnung und Vollstreckung
#1

Frage in die Runde. Ich bin seit 2016 in einem Kommunalen Unternehmen angestellt. Kurzfristig wurde ich ab 2017 entfristet. Ich arbeite in der Mahn- und Vollstreckungsabteilung. Merkmale, wie selbständige Leistungen, umfangreiches Fachwissen und erweitertes Fachwissen ect. ist in dem Job gegeben. Eingruppiert in EG 6. Meine Kollegen hatten Anfang 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dies wurde jetzt abgelehnt und die Zeitanteile für Vollstreckung "schöngerechnet". Nun kommt die neue Entgeltordnung. Eine Stellenbeschreibung liegt mir bisher noch nicht vor. Jedoch habe ich bei einer Weiterbildung mitbekommen, dass die Mitstreiter in anderen Kommunen und Städten ect. in der EG 8 eingestuft sind. Kann ich davon ausgehen, dass wir die schlecht bezahltesten Vollstrecker in der Stadt sind? Hat jemand eine Idee, mit welchen Argumenten wir unseren Arbeitgeber umstimmen können?
Zitieren
#2

Hallo liebe Kollegin,

ich bin ebenfalls in der Mahnabteilung.
Hat sich was bei dir?

Lg
Stuggi
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vollstreckung + Meldeamt Eingruppierung
- Entgeltgruppen Vollstreckung Innendienst


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers