Eingruppierung Liegenschaftsamt/Immobilienverwaltung
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Hallo!

Ich bitte um Erfahrungsaustausch was die Eingruppierung in der Immobilienverwaltung angeht.

Zu mir, ich bin bei einer Stadtverwaltung mit 25.000 Einwohnern für die Verwaltung von ca. 400 Erbbaurechten zuständig, ausserdem für Vermietung und Verpachtung.

Dieses Sachgebiet manage ich nach Umorganisation voll verantwortlich ganz alleine. Auch sämtliche Tätigkeiten, die vorher im gehobenen Dienst angesiedelt waren, wurden nach Renteneintritt der SB mir übertragen. D. h. dazu gehört auch Vertragsausarbeitung sowie auch der An- und Verkauf von Grundstücken und der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (ich unterschreibe die Verträge vor dem Notar für die Stadt).

Ich möchte nun endlich einen Höhergruppierungsantrag stellen. Z. Zt. werde ich nach EG 6 vergütet. Die Stelle selbst hat noch keine Bewertung, wegen der Umorganisation.

Ich wüsste gerne, wie Ihr so mit vergleichbaren Tätigkeiten eingruppiert seid. Also ich meine, insbesondere die Vertragsgestaltung und der Abschluss der Verträge müsste doch eine höhere EG als 6 rechtfertigen oder? Vor der Umorganisation hatte die Kollegin mit diesen Tätigkeiten A 10!

Ich weiß das geht alles nach Zeitanteilen, von daher wüsste ich auch gerne, wie viele Verträge ihr so abschließt. Das wird ja sicher nicht jeden Tag vorkommenIcon_wink

Ich hoffe auf ganz viele Antworten. Danke im Voraus!

Liebe Grüße Eni
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