Eingruppierung Leitung Fachdienst Schulbegleitung
#1

Hallo zusammen,

ich bin aktuell dringend auf der Suche nach einer korrekten Einordnung meiner Leitungstätigkeit im TVöD SuE, da dies nirgends nachvollziehbar beschrieben ist.
Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber möchte Tarifmitglied werden und ist aktuell dabei die Leitungen in einzugruppieren. Jetzt muss ich allerdings wissen, ob dies auch korrekt abläuft, oder mein Anspruch ein anderer wäre. 

Ich leite einen Schulbegleitungsfachdienst mit ca. 20 I-Kräften. Für diese habe ich die Personalverwantwortung, bestimme die pädagogische Ausrichtung, bin für administrative Aufgaben zuständig, kümmere mich um Neueinstellungen und die Weiterentwicklung des Fachdienstes uvw.
Mein Arbeitgeber geht davon aus, dass ich S12 eingestuft werden müsste, allerdings erhalten schon unsere studierten I-Kräfte S12. Ich wäre also identisch mit meinem Mitarbeiterinnen eingestuft. Mein Abschluss ist ein einschlägiger Master.

Um eine Einordnung wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
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#2

(04.03.2024, 17:46)Gast schrieb:  Mein Arbeitgeber geht davon aus, dass ich S12 eingestuft werden müsste, allerdings erhalten schon unsere studierten I-Kräfte S12. Ich wäre also identisch mit meinem Mitarbeiterinnen eingestuft.
Das ist unschädlich. Es gibt im TVöD keinen Automatismus dahingehend, dass Vorgesetzte höher eingruppiert sein müssen als ihre nachgeordneten Mitarbeiter. Es ist auch gar nicht mal so selten, dass ein Vorgesetzter weniger verdient als manche seiner Mitarbeiter.

Letztlich kommt es darauf an, welche Arbeitsvorgänge Dir nicht nur vorübergehend zur Ausübung übertragen wurden und welchen Anteil die einzelnen Arbeitsvorgänge an Deiner Arbeitszeit ausmachen. S 15 oder S 17 halte ich für durchaus realistisch.
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#3

Ok, danke für die Antwort. Und wie finde ich jetzt heraus was korrekt ist?
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#4

Indem Du die Dir nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten mit den Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung abgleichst.
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#5

Ok irgendwie komme ich da nicht weiter. Die Tätigkeitsmerkmale, die dort beschrieben sind, helfen mir nicht weiter. Leiter kita, Tagesförderstätte, Wohnheim usw. Gibt es irgendwo eine ausführliche längere Liste zu den s Gruppen? Für einen Link wäre ich sehr dankbar.
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#6

Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung abschließend beschrieben. Sowohl bei der S 15 als auch bei der S 17 wäre für Dich jeweils die Fallgruppe 6 relevant.
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#7

Was ich dazu finde ist folgendes:
S15
Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Das beschreibt aber doch nicht meine konkreten Tätigkeiten. Und dir Formulierung besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist auch nicht näher beschrieben:-/
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#8

Bei der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die natürlich ausgelegt werden müssen. Zudem sind die konkret übertragenen Tätigkeiten darunter zu subsumieren. Es gibt keinen abschließenden Katalog an Tätigkeiten, die die Merkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" aufweisen. Die Protokollerklärung Nr. 6 zählt acht Beispiele für besonders schwierige fachliche Tätigkeiten auf.
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