Eingruppierung Jugendpfleger
#1

Hallo,
wir (Personalrat) bräuchten dringend mal eine Auskunft über die Eingruppierung unseres Jugendpflegers, der unserer Meinung zu niedrig eingruppiert wurde und im vergangenen Jahr auch noch verantwortungsvolle Aufgaben dazu bekommen hat.

Unser Jugendpfleger ist studierter Diplom - Sozialpädagoge, er ist in unserer Gemeinde mit folgenden Aufgaben beauftragt:
Jugendpflege im gesamten Gemeindegebiet, Betreuen der 2 Jugendteffs / Kindertreffs,Planen und durchführen der gesamten Ferienprogramme, Betreuen des Jugendforums und Kinderparlament, Beratung von Vereinen und Verbänden, Beraten von Eltern und Kinder, Leiter und Beauftragter sämtlicher Projektarbeiten für Kinder und Jugendliche. Er wurde vor ca. 5 Jahren in die EG 9 eingruppiert,wo er sich noch heute befindet.
Achtung: Seit September 2009 wurde er zusätzlich mit der neu eingeführten Nachmittagsbetreuung beauftragt. Das beteutet, er hat die volle Verantwortung für ca. 80 Kinder am Nachmittag, hat 12 Teilzeitbeschäftigte die ihn dabei unterstützen unter sich (ist sozusagen der Chef von diesen) und ist für die Organisation und Erstellung der Dienstpläne verantwortlich...und das ohne eine Höhergruppierung:-(
Ich hoffe ihr könnt uns helfen,vielen Dank im voraus:-)
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#2

Nach dem neuen TV für den Sozial- und Erziehungsdienst ist die Gruppe S 11 richtig. Dorthin werden die Soz.päd. mit entsprechender Tätigkeit, die in E 9 eingruppiert waren, übergeleitet. Diese Eingruppierung ist tarifgerecht, wenngleich ich auch finde, dass die Soz.päd. mehr verdient hätten. In S 12 käme man mit schwierigen Tätigkeiten. Der TV gibt hier Beispiele: Beratung von Suchtmittel-Abhängigen oder HIV-Infizierten, begleitende Fürsorge für Heimbewohner oder Strafgefangene oder aber auch Koordinierung der Arbeiten mehrerer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe S 9.

Du kannst ja mal schauen, wie die unterstellten Beschäftigten eingruppiert sind. Haben mehrere die S 9, dann gibt es S 12, sonst leider nicht...
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#3

Hallo,
ich habe gerade die Aufgaben eines Gemeindejugendpflegers übernommen. Bin selbst bereits seit einigen Jahren an anderer Stelle Jugendpfleger gewesen und habe dort wie in der neuen Stelle S12. Mein Vorgänger hatte jedoch S15, was ist dafür nötig??
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#4

Dass die Stelle entsprechend bewertet ist. Was Dein Vorgänger hatte ist irrelevant.
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