Eingruppierung IT
#1

Hallo!

Ich frage hier mal für meinen Sohn, der vor einem Jahr seine Ausbildung zum Fachinformatiker bei einer Bundesbehörde beendet hat und übernommen wurde. Er wurde mit E7 eingestuft. Alle neuen Mitarbeiter von “draußen“ fangen mindestens mit einer E9 an. Die Arbeiten sind die eines normalen IT-Mitarbeiters, wie z. B. Clientmanagement, Netzwerkmanagement u.s.w. Eine Neubewertung würde von einer Dienststelle in Bonn vorgenommen werden und wäre wohl höchst schwierig. Gibt es einen Hebel, den er Ansetzen könnte, um eine Höhergruppierung durchzusetzen?


Danke
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#2

Die beschriebenen Tätigkeiten können durchaus E7 sein. Im ersten Schritt ist zu klären ob die wahrzunehmenden Tätigkeiten höherwertig sind. Dann hätte man grundsätzlich Anspruch auf eine höhere Eingruppierung. Im nächste Schritt wäre zu klären ob die tatsächliche Tätigkeiten höherwertig sind. Dann ist zu klären ob man sie machen soll.
Wenn man Tätigkeiten nach E7 hat kann man sich auf Ausschreibungen von höherwertigen Stellen bewerben und auch mit dem Vorgesetzten über Möglichkeiten der Weiterqualifikation und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sprechen. Zu beachten ist, dass für die E9a Fähigkeiten erforderlich sind die über die Ausbildung hinausgehen. Auf der Internetseite vom Bundesverwaltungsamt gibt es eine Erläuterung zur Eingruppierung im IT-Beteich des Bundes.
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