03.11.2022, 15:49
"Vielleicht mal einen gewieften Anwalt für Arbeitsrecht einschalten? Der könnte vielleicht eine Ungleichbehandlung feststellen..."
Tarifvertragsparteien haben dort erheblichen Gestaltungsspielraum. Es ist nicht verboten solche unterschiedlichen Eingruppierungen vorzunehmen. Man müsste einen Verstoß gegen zwingende rechtliche Vorgaben aufzeigen (also AGG relevante Tatbestände etc.). Diese sind nicht ersichtlich. Als solches bleibt Betroffenen nur sich selber auf Schulhausmeisterstellen zu bewerben, wenn sie glauben damit besser zu fahren.
Tarifvertragsparteien haben dort erheblichen Gestaltungsspielraum. Es ist nicht verboten solche unterschiedlichen Eingruppierungen vorzunehmen. Man müsste einen Verstoß gegen zwingende rechtliche Vorgaben aufzeigen (also AGG relevante Tatbestände etc.). Diese sind nicht ersichtlich. Als solches bleibt Betroffenen nur sich selber auf Schulhausmeisterstellen zu bewerben, wenn sie glauben damit besser zu fahren.