Eingruppierung Hausmeister (kein Schulhausmeister)
#1

Hallo zusammen, 

in der Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten (VKA Bayern) findet man den Bereich Hausmeister mit dem Hinweis dass es für Schulhausmeister bereits Eingruppierungsregelungen in der EGO (VKA) vorhanden sind. 

In der Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten sind dann folgend die Entgeltgruppe 3 bis 8 mit ihren entsprechenden Merkmalen aufgeführt. 

Bei der Entgeltgruppe 6 ist folgendes zu lesen….. Hausmeister der EG 5, die mehrere Gebäudekomplexe oder voneinander getrennte Gebäude mit unterschiedlicher Haustechnik betreuen . 
Anmerkung: Dieses Merkmal ist neu und betrifft Hausmeister, die zumindest Generalisten sind und die genannten Voraussetzungen erfüllen. Dieses Merkmal gibt es nur im Hausmeisterbereich und nicht bei den Schulhausmeistern.

Entgeltgruppe 7 …… Hausmeister der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt…..
Anmerkung: Dieses Merkmal entspricht dem Merkmal im Bereich der Schulhausmeister.


Meine Frage dazu:
Während zu EG 6 die Schulhausmeister explizit ausgeschlossen sind von dieser EG, ist es bei der EG7 für mich nicht ganz klar ob mit der Anmerkung alle nicht Schulhausmeister ausgeschlossen sind?

Hat da jemand mehr Infos dazu?
Zitieren
#2

Schulhausmeister sind im TVöD geregelt. Hinsichtlich E7 führt die Regelung nach TVöD zum gleichen Ergebnis wie für Hausmeister nach dem Bezirkstarifvertrag für Bayern. Anzuwenden ist hier aber der TVöD und nicht der Bezirkstarifvertrag.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Höhergruppierung Schulhausmeister
- Eingruppierung Hausmeister oder Schulhausmeister
- Höhergruppierung Hausmeister


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers