Eingruppierung Hausmeister Verwaltungsgebäude
#1

Ich arbeite in einem Landratsamt und habe unseren Hausmeistertrupp in meinem Fachbereich.
Die Hausmeister haben alle eine 3 jährige abgeschlossene Berufsausbildung (Heizungsinstallateur, Zimmerer und Schreiner) und viele Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichen Bauberufen und als Hausmeister.
Sie sind in der Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Die Personalstelle sagt, da die Hausmeister nicht überwiegend in ihrem gelernten Beruf arbeiten, sondern es nur ein kleiner Teil ihrer Hausmeistertätigkeit ausmache, wäre eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 nicht möglich.

Ein Maler, der als Maler angestellt wird und überwiegend Malertätigkeiten ausübt, könne in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden.

Meiner Ansicht nach, ist dies so nicht fair, da die Hausmeister aus ganz vielen Tätigkeitsbereichen Fähigkeiten besitzen müssen.

Kann mir jemand sagen, ob die Einschätzung unserer Personalstelle stimmt, oder ob es doch auch Möglichkeiten gibt, eine Eingruppierung der Hausmeister in die Entgeltgruppe 5 vorzunehmen?

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen! Vielen Dank schon mal.

Andrea
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#2

Zur ähnlichen Regelung im TV-L gibt es ein Urteil vom LAG Thüringen vom 18.08.2016 (Aktenzeichen 2 Sa 212/14).
Berufsausbildung im Bereich Holz wird in der Regel für Hausmeister für Verwaltungsgebäude nicht den Zugang zur E5 öffnen. Heizungsinstallateur könnte eventuell für die E5 reichen.
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#3

Habe mal in unseren Stellenausschreibungen nachgeschaut - bei uns sind diese Stellen mit einer EG5 ausgeschrieben worden.
Voraussetzung ist "eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung".

Beatrix
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