Eingruppierung Hallenwarte
#1

Erhalten Hallenwarte die Endgeldgruppe 5?
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#2

Das wird wohl in der Regel nicht gezahlt, kommt aber auf die auszuübenden Tätigkeiten an. Welche Arbeiten muss der Hallenwart denn erledigen?

Hallenwarte werden meines Erachtens eher in Entgeltgruppe 3 oder 4 eingruppiert.

Voraussetzung für die Entgeltgruppe 5 ist nach der Entgeltordnung (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale):


Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst:
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
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