Eingruppierung Gesundheitsaufseher
#1

Hallo,  ich bin Gesundheitsaufseher und im Hafenärztlichen Dienst eines Landkreises beschäftigt. Sollte ich nach EG9a oder EG9b eingestuft werden?

Habe eine Ausbildung zur Arzthelferin gemacht mit 1 Jahr Berufstätigkeit.
Eine Weiterbildung /Ausbildung zur MTA mit mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Eine Weiterbildung/Ausbildung zum Gesundheitsaufseher erst Allgemein und in den letzten 5 Jahren spezielle Hafen.
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#2

Unsere Gesundheitsaufseher sind alle in 9a eingruppiert...

Beatrix
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#3

Unsere Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleure sind ebenfalls in 9a eingruppiert.

Zwar ohne hafenärztlichen Dienst, dafür aber mit allen Gebieten im Landbereich (z.B. Hygienekontrollen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten Schulen o.ä., Trinkwasserkontrollen, Badewasser- und Badegewässerkontrollen, Medizinalaufsicht, Arzneimittelaufsicht, Kontrolle von Anlagen mit nicht-ionisierender Strahlung, Baustellungnahmen)

Ich denke, dass in diesen Bereichen die 9b mehr gerechtfertigt wäre, oder?

Björn
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#4

Moin,

für Gesundheitsaufseher / Gesundheitsaufseherinnen gibt es keine speziellen Tätigkeitsmerkmale mehr. Die Eingruppierung richtet sich nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen Teil A I. Die Ausbildung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. MW gibt es allerdings kein Bundesland, dass eine notwendige Hochschulausbildung voraussetzt. Erst diese Voraussetzung würde ermöglichen, in den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen zu einer Eingruppierung zu gelangen, die oberhalb von EG 9a liegt.

Grüße
1887
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#5

Wo kann man das mit der Eingruppierung oberhalb von EG 9a nachlesen? Hab, trotz intensiver Suche noch nichts gefunden.
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#6

Entgeltordnung VKA
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/

Beatrix
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#7

Vielen Dank für den Hinweis auf die Entgeltordnung. Je nachdem wie man die liest, sind dann natürlich noch wesentlich andere Eingruppierungen möglich. Leider bekommt man von den AGs immer nur die Auskunft, dass eine höhere Eingruppierung als die 9a nicht möglich sei.......wo das jetzt aber genau steht......kann irgendwie keiner beantworten, oder?
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#8

Wenn ein Studium Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dann ist eine entsprechend höhere Eingruppierung möglich.

Da bisher aber die Tätigkeiten ohne ein solches durchgeführt werden konnten und gerade die Ausbildung für Hygieneüberwachung oder Gesundheitsaufseher für diese Tätigkeiten existiert, wäre eine solche Änderung zum Studium schon erstaunlich.

Beatrix
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#9

Ein recht Interessantes Thema.....durch die Einführung der Entgeltordnung gewinnt man doch durchaus den Eindruck, dass ein Studium in manchen Bereichen bzw. Gehaltsstufen nicht zwingend erforderlich ist.

Mind. die 9b sollte doch eigentlich drin sein:

Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen
eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Wer also nicht nur spezialisiert arbeitet, müsste doch die Anforderungen nach 2. erfüllen!
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#10

Hallo wir sollten endlich den Lohn erhalten für unsere sehr gute Arbeit und zwar 9 c
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