Eingruppierung Ergänzungskraft Kindertageseinrichtung
#1

Guten Tag, 
ich habe eine (fachfremde) abgeschlossenen 3j. Berufsausbildung und nun noch 300 Stunden Qualifizierung absolviert für die Anerkennung als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen. Somit bin ich im Land Brandenburg anerkannte Ergänzungskraft nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 KitaPersV. Nun möchte ich bei meinem Arbeitgeber um eine unbefristete Festanstellung bitten und wüsste gerne, welche Entgeltgruppe ich erwarten kann. Ich unterstütze die pädagogische Fachkraft vollumfänglich in der Gruppenarbeit, trage aber nicht die alleinige pädagogische Verantwortung für eine Gruppe/Kinder. Danke und VG
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#2

m.E. S 4 oder S 2
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