Eingruppierung EGr 6 > EGr 8 o.m.
#1

S10347

Ich bin neu hier und komm gleich mal mit einer Frage ums Eck, die mir hoffentlich jemand beantworten kann ?!

Ich bin im Hauptamt einer Großen Kreisstadt mit ca 28000 Einwohnern beschäftigt. Mir obliegen seit etwa 1 Jahr die folgenden Bereiche:

- Sitzungsdienst
- Versicherungswesen mit Schadensfallbearbeitung

Mein persönliches Profil: 28 Jahre, beschäftigt beim AG seit 6,5 Jahren, Ausbildung zum VFA

Ich bin aktuell in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 (im April 2015 würde Stufe 4 anstehen) eingruppiert.

Im Rahmen meines Aufgabenbereiches bin ich zuständig für den gesamten Sitzungsbetrieb einschließlich Ladung, Dokumentenerstellung für die Gemeinderatsmitglieder (30 + Oberbürgermeister), Protokolldienst und Sitzungsgeldabrechnung. Da wir mit einem digitalen Ratsinformationssystem arbeiten, bin ich dafür auch noch Administrator sowie zuständig für die "Betreuung" der Gemeinderäte bei Problemen mit dem Ratsinformationssystem. Weiterhin bearbeite ich die gesamten Versicherungen (mit Ausnahme der Sozialversicherungen der Beschäftigten, dies ist Angelegenheit des Personalamtes), angefangen bei der Kommunalen Haftpflicht, KFZ-Versicherungen für die gesamte Verwaltung etc etc...In Summe haben wir aktuell ca. 350 Versicherungen, die es zu betreuen gilt sowie die Schadensfallbearbeitung, sofern erforderlich. In Einzelfällen arbeite ich der Hauptamtsleitung (A16) direkt zu, sofern notwendig (in der Regel handelt es sich um "einfache" Kommunalrechtsangelegenheiten)

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde unsere gesamte Verwaltungsstruktur und die Eingruppierungen bewertet. Die Ergebnisse sind in meinen Augen absoluter Schwachsinn, da für meine Arbeiten im Rahmen des Sitzungsdienstes 0,86 VK-Stellen in EGr 8 und (was ich noch witzloser finde) für die kompletten Versicherungsangelegenheiten ca. 0,3 VK-Stellen in EGr 10 errechnet wurden.

Da diese Erkenntnisse wohl auf absehbare Zeit umgesetzt werden sollen, frage ich mich langsam, was aus meiner künftigen Eingruppierung wird, da ich die Arbeiten laut meiner Referatsleitung und auch Abteilungsleitung zu voller Zufriedenheit erledige. Ich weiß, dass EGr 8 im Grunde das Maximum ist, was mit meiner Qualifikation geht. Ich möchte mich aber irgendwie damit nicht zufrieden geben, da die Versicherungssachen nicht mit 0,3 Stellen bearbeitet werden können (Dies ist bekannt, davor waren es immer 1,0 VK-Stellen, z.T. mit Personal in EGr 11 besetzt...Ich bin dazu gekommen wie die Jungfrau zum Kind).

Da der AL II aktuell nicht angedacht ist, würde ich gerne Meinungen bzw. Einschätzungen hören, welche Möglichkeiten ich mit Stand jetzt "nach oben" habe...Theoretisch ist es nach fast 12 Monaten in EGr 6 ein totaler Witz, dass ich mir den Allerwertesten jede Woche aufreisse und permanent mit Überstunden noch und nöcher rumrenn, damit ich meine Arbeit in der gewohnten Qualität abliefern kann und das Arbeitspensum durchkriege.

Vielen Dank schonmal vorab!
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#2

Es muß mehr als 50 % der Tätigkeit höherwertig sein, um die Stelle hochzuwerten.
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#3

Tja, mein Lieber! Das ist öffentlicher Dienst pur. Du kannst als VFG soviel schuften, wie Du willst, geldmäßig wird das nie gerecht honoriert. Pass auf, wir kämpfen schon seit Jahren dafür, dass eine super Kollegin endlich aus der EG 5 rauskommt. Krass, die Dienststellenleitung hatte auf Biegen und Brechen unbedingt das Modell "Gemeinde 21" durch gedrückt. Die Kollegin ist eine extrem fachkundige in Sachen Buchhaltung und Rechnungswesen. Seit 25 Jahren schon eingesetzt auf der Kasse. Achtung, jetzt kommt der Hammer: Lt. Dienststellenleitung geht ja EG 6 da gar nicht...Begründung: Uralt-BlaBla aus dem Jahre 1960 zu den Tätigkeitsmerkmalen nach dem BAT. Hallo? Gemeinde 21 und Bewertungsgedöns aus dem Jahre 1960. Du musst Dich damit abfinden, man ist in dem Job ziemlich am Arsch. Das BlaBla von Tarifautomatik ist reine Theorie. Wenn es drauf ankommt, kannst Du doch nichts durchsetzen. Sie drehen es sich immer, wie sie es brauchen. Dann heißt es einfach, Dir wurden die Aufgaben nicht vollumfänglich übertragen...Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist immer gefährlich, da die Rechtsprechung mehr auf der Seite der Arbeitgeber ist. Wenn Du solltest so etwas anstrengen, bist Du gut beraten, wenn Du Dich von der Gewerkschaft vertreten lässt. Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in speziell unseren Problemfällen nicht ganz so fit. Und sei Dir gewiss, Deine Gegenspieler rücken garantiert mit ihren Eliten von KAV an. Drücke Dir die Daumen, vielleicht kommen sie Dir entgegen. Alles Gute weiterhin. Es grüßt: Ein Kollege im Mittelalter:-)
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#4

Oh man, hier hat mein Vorredner ja schwer Ahnung.....
Natürlich gelten noch die Eingruppierungsmerkmale des BAT, da es bei den Kommunen noch keine neuen Eingruppierungsmerkmale nach TVöD gibt. Da kann man sich aufregen und si einen Schwachsinn wie mein Vorredner schreiben, bringt aber nichts.
Zum Thema:
Der Sitzungsdienst wurde also nach EG 8 "bewertet", ich gehe davon aus, dass es sich um eine BAT-Bewertung mit selbstständiger Leistung handelt, welche nach EG 8 übergeleitet würde. Fraglich ist, wie viele Arbeitsvorgänge hier gebildet worden sind und wie diese einzeln bewertet worden sind. Ist für die Fallgruppe interessant.
Das Versicherungswesen wurde nach EG 10 "bewertet". Auch hier muss man sich mal das mal genau angucken. Es müssen hier mindestens 2 Arbeitsvorgänge gebildet sein, da ansonsten keine EG 10 rauskommen kann.
So wie es aber im Moment aussieht, steht Dir im Rahmen der Tarifautomatik die Entgeltgruppe 8 zu.
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