Eingruppierung EG7 in der Eingliederungshilfe
#1

Hallo,

ich arbeite in der Eingliederungshilfe und wurde in die Eg7 Stufe 1 eingestuft.

Zu meinen Aufgaben gehören:
  • Prüfen, ob der Personenkreis zutrifft,
  • Leistungsanerkenntisse bzw Kostenanerkenntnisse schreiben,
  • Kontakt mit dem Gesundheitsamt und anderen Behörden, Eltern,
  • Anhörungen,
  • Rechnungen zahlen,
  • Rückerstattung Beträge an Eltern.

Tätig bin ich für Integrationskindergärten, Integrationskrippen, Heilpädagogische Kindergärten und Sprachheilkindergärten.

Meine Frage wäre, ob ich hier vielleicht falsch eingruppiert wurde und ob eine EG8 eher zutrifft.

Lg
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#2

Dazu brächte man die Arbeitsvorgänge und deren Zeitanteile. Daneben noch die Angabe des Tarifvertrags.
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#3

(16.02.2023, 10:23)Gast schrieb:  Dazu brächte man die Arbeitsvorgänge und deren Zeitanteile. Daneben noch die Angabe des Tarifvertrags.
Also, die Rechnungen dauern länger zu zahlen als die Bescheide zu verfassen.

Bei den Anträgen muss ich vorerst diese rausschicken, mit den Eltern ggf. auch mit dem Kindergarten telefonieren und Rücksprache halten.

Meine Stelle existiert als solche nicht bei uns. Diese wurde nach meiner Ausbildung als Überbrückung erschaffen.
Da ich aber anscheind noch ein Jahr länger hier bleiben soll, sehe ich nicht ein für immer mehr Aufgaben das gleiche Geld zu bekommen.

TVöD VKA
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#4

Der Unterschied zwischen E6, E7, E8 und E9a ist der Zeitanteil sog. selbstständiger Leistungen. (E6 weniger als 20%, E7 weniger als 1/3, E8 weniger als 50% und E9a ab 50%.
Als solches kommt man ohne saubere Arbeitsvorgänge und Zeitanteile nicht weiter.
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