"Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind mindestens in EG 5 einzugruppieren." Frage: Bezieht sich das auf die Berufsausbildung in dem Beruf, wo man gerade arbeitet, oder irgendeinen (auch anderen) Berufsabschluss?
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Moin,
ein vollständiges Zitat aus der Entgeltordnung beantwortet die Frage. Wenn die EG 5 Fallgruppe 1 aus den Entgeltgruppen 2-12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst) gemeint ist:
"Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit."
Grüße
1887