12.05.2026, 19:56
Guten Tag, ich bin ausgebildete Grund-und Hauptschullehrerin mit 2. Staatsexamen in drei Unterrichtsfächern. 2020/21 begann ich nach einigen Jahren Tätigkeit in der Schweiz und später dann einer Tätigkeit an einer Privatschule in Deutschland mit einer vollen Stellen an einer Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg. Dort arbeitete ich ausschließlich in der Sek 1. Da ich nicht verbeamtet bin, wurde ich in der Tabelle mit E 11 eingestuft. Mir wurde nach mehrfachem Nachfragen erklärt, dass dies so stimme, da E 11 das Äquvalent zu A 12 sei. Allerdings wurde dies immer beamtenrechtlich begründet. Ich frage mich, ob tarifrechtlich betrachtet mir nicht eine Einstufung in E 12 oder E 13 zustünde.
Freundliche Grüße
F.K.
Freundliche Grüße
F.K.


