Eingruppierung E 12 oder E 13 als Lehrerin
#1

Guten Tag, ich bin ausgebildete Grund-und Hauptschullehrerin mit 2. Staatsexamen in drei Unterrichtsfächern. 2020/21 begann ich nach einigen Jahren Tätigkeit in der Schweiz und später dann einer Tätigkeit an einer Privatschule in Deutschland mit einer vollen Stellen an einer Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg. Dort arbeitete ich ausschließlich in der Sek 1. Da ich nicht verbeamtet bin, wurde ich in der Tabelle mit E 11 eingestuft. Mir wurde nach mehrfachem Nachfragen erklärt, dass dies so stimme, da E 11 das Äquvalent zu A 12 sei. Allerdings wurde dies immer beamtenrechtlich begründet. Ich frage mich, ob tarifrechtlich betrachtet mir nicht eine Einstufung in E 12 oder E 13 zustünde.
Freundliche Grüße
F.K.
Zitieren
#2

(12.05.2026, 19:56)Gast schrieb:  ... Mir wurde nach mehrfachem Nachfragen erklärt, dass dies so stimme, da E 11 das Äquvalent zu A 12 sei...

Das ist zutreffend, siehe Abschnitt 1 der Entgeltordnung Lehrkräfte.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Einstufung als Lehrerin in E12
- Inflationsausgleich als angestellte Lehrerin im Land Thüringen


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst