Eingruppierung Buchhalter Doppik
#1

Hallo,

mir geht es um die richtige Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 oder 9a mit langjähriger Berufserfahrung aber ohne Bilanzbuchhalter-Titel.
Ist die selbständige Tätigkeit in dem Bereich Aufarbeitung Jahresabschlüsse/Erstellung Bilanzen (Doppik) mit über 50% anzunehmen? Oder mit ca. 30%?
Wo gibt es Informationen zu den Tätigkeitsmerkmalen?

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Wenn der Arbeitsvorgang 50 % einnimmt dann 50 % ansonsten halt 30 %. Die TM stehen im TVöD Anlage 1 (Entgeltordnung). Jedoch ist grundsätzlich fraglich, ob selbstständige Leistungen vorliegen. Ist aufgrund der Angaben nicht einschätzbar.
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