Eingruppierung Berufskraftfahrer
#1

Hallo,

Berufskraftfahrer können nach EG 5 und nach EG 6 eingruppiert werden. Bei uns führt das immer wieder zu Diskussionen.

Ist es irgendwo schriftlich geregelt, wonach sich die Eingruppierung richtet?
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#2

Schade würde mich auch interessieren.
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#3

Das wird oft auf Ebene des Bundeslandes im landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt. Zum Beispiel in NRW sind da für Kraftwagenfahrer die Entgeltgruppen 5 oder 6 möglich, wenn ich es richtig sehe:

EG 5 gilt dabei für den normalen Kraftwagenfahrer.

EG 6 gilt in folgenden Fällen:
"6. Kraftwagenfahrer mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt
7. Kraftwagenfahrer mit der Fahrererlaubnis der Klasse D und der Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf entsprechenden Fahrzeugen dieser Qualifikation und entsprechender Tätigkeit
8. Kraftwagenfahrer mit der Prüfung nach der Gefahrgutverordnung und entsprechender Tätigkeit"
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