Eingruppierung Bauzeichner / Tätigkeit in der Verwaltung
#1

Ich habe vor über 30 Jahren eine Ausbildung als Bauzeichner gemacht. Seit über 20 Jahren arbeite ich aber nicht mehr als solches, sondern im Bereich Verwaltung mit einem hohen Anteil an Selbständigkeit (52%).
Eine Höhergruppierung wurde mir immer abgelehnt, weil man sich auf die Ausbildung zum Bauzeichner bzw. XXXII - Entgeltordnung bezogen hat (sprich EG6).
Nun gibt es (ebenfalls im öffentlichen Dienst) eine Stellenausschreibung mit vergleichbaren Aufgaben mit der EG 9a.
Nach einem Antrag mit Arbeitsplatzbeschreibung, mehreren Gesprächen mit meiner Betriebsleitung und viel Zähneknirschen seitens der Personalabteilung, möchte man mir jetzt die EG 8 anbieten. 

Ist es richtig, dass ich seit Jahrzehnten auf falscher Grundlage eingruppiert wurde? 

Gilt der EGO nach, meine Ausbildung zum Bauzeichners oder gemäß Teil A, 3. - Verwaltung/Bürodienst ... nach anerkannten 3-jährige Ausbildung?

Danke für eure Rückmeldung
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