Eingruppierung Baumkontrolleur
#1

Hallo zusammen,

laut der Beispielliste für die Eingruppierung eines Berufsbildes kann der Baumkontrolleur in EG 6 aber auch in EG 9a eingruppiert werden.
Wo besteht der Unterschied bei der Tätigkeit?
Voraussetzungen, Tätigkeitsmerkmale oder der Verantwortungsbereich?

Für eine klare Definition der Unterschiede wäre ich dankbar.

Gruss
Markus
Zitieren
#2

Ich befürchte, dass es eine solche klare Abgrenzung nicht gibt.

Natürlich sollte die Eingruppierung sich nach TVöD und der Entgeltordnung richten (auszuübende Tätigkeiten etc). Tatsächlich ist dies aber nicht so eindeutig der Fall. Es sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Manche Kommunen versuchen ihr Glück auf dem Arbeitsmarkt zunächst mit einer niedrigen Entgeltgruppe. Wenn dann keine geeigneten Bewerbungen eingehen oder der Mitarbeiter die Gemeinde verlässt, erhöht man die Entgeltgruppe. Im Raum München setzt man zum Beispiel die Entgeltgruppen meist höher an als in Sachsen-Anhalt auf dem Lande.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- EG 5 als Spielplatzprüfer und Baumkontrolleur
- Entgeltgruppe Baumkontrolleur
- Lohngruppe als Baumkontrolleur (Brandenburg)


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers