Eingruppierung Bauhofleiter
#1

Hallo...
Ich bin nun seit 10 Jahren am Bauhof tätig. Wurde letztes Jahr als stellvertretender Bauhofleiter eingesetzt. Nun die Frage, da ich nächstes Jahr den Job des Bauhofleiters übernehmen soll, wollte ich mich mal mal informieren, ob mir jemand sagen kann, wie da die Gruppierung des Gehaltes aussieht oder besser gesagt, wie hoch man bei den kommenden Verhandlungen seine Vorstellungen ansetzen sollte? Unser Bauhof hat momentan 5 Mitarbeiter.
Bin momentan in der Gruppe 6 Stufe 6 angesiedelt.
Sollte ich da einen neuen Arbeitsvertrag machen oder nur eine Ergänzung ? Ich bin noch nach Tvöd Vka eingestellt und alle neuen Arbeiter nur angelehnt an den Tvöd. Und gibt es einen vorgefertigten Arbeitsvertrag, den ich mir mal anschauen könnte,vdamit ich weiß, was auf was ich achten muss oder was da rein gehört, damit ich nacher nicht übergangen werde?
Um Vorschläge oder Hilfen wäre ich sehr dankbar!!
Mfg Toni Icon_wink
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#2

", wie hoch man bei den kommenden Verhandlungen seine Vorstellungen ansetzen sollte?"
Das hängt davon ab, was die Tätigkeit hergibt (je nach Ausgestaltung der Tätigkeit spielt ggf. auch der jeweilige Bezirkstarifvertrag eine Rolle), welche Qualifikation vorliegt und wie gut die Verhandlungsposition ist.
Bauhof mit 5 Mitarbeitern ist meist nicht sehr hoch. Hängt davon ab wie die Tätigkeit ausgestaltet ist. Wenn als Meistertätigkeit ausgestattet E8. Bei fehlenden Meister ggf. E7. Je nach Details der Aufgaben kann es aber auch ganz anders sein. Wie ist denn der derzeitige Bauhofleiter eingruppiert?

"Sollte ich da einen neuen Arbeitsvertrag machen oder nur eine Ergänzung ?"
Das ist letztlich egal. Es kommt auf den Inhalt an.

"was auf was ich achten muss oder was da rein gehört, damit ich nacher nicht übergangen werde?"
Am sinnvollsten ist ein Vertrag, der vollständig Bezug auf den TVöD nimmt. Dann muss man nicht auf viel achten. Sonst muss man recht viele Details regeln und fällt auf das gesetzliche Mindestmaß zurück. In einem individuellen Arbeitsvertrag, der nicht im Kern auf Bezug zum Tarifvertrag basiert, muss man vertieft prüfen. Je nach eigenen Kenntnissen bietet sich da ggf. Rechtsberatung an. Es gibt nicht die 2-3 zentralen Punkte, die man hier nennen könnte.
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#3

Hallo... danke mal für die Antwort...Wie er eingruppiert ist
Das weiss ich leider nicht.
Wo sehe ich das der Vertrag auf den tvöd bezogen ist? Auf meinem ersten Vertrag steht drauf nach tvöd ...deckt das das ab ?oder müsste da noch mehr im bezug zum tvöd drinne stehen? Achso und vka steht drinne .
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#4

Die Standardformulierung beim Bund ist:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung."

Im Bereich VKA dann etwas zu modifizieren.

"Das weiss ich leider nicht."
Wenn er es nicht sagen will mal in den Stellenplan der Gemeinde schauen.
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#5

Es ist der Haushaltsplan drin aber nur mit 3 Seiten und einer allgemeinen Kostenaufstellung. Wo kann ich den Stellenplan denn noch einsehen ? Liegt der im Rathaus denn auch aus öffentlich?
Wäre denn für unseren Bauhof eine Eingruppierung für mich als Bauhofleiter die Gruppe 8 realistisch ?
Wir haben 5 Beschäftigte. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und bin schon seit über 10 Jahren im Bauhof und seit 1 Jahr als Stellvertreter tätig.
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#6

"Wo kann ich den Stellenplan denn noch einsehen?"
Das ist unterschiedlich. Im Ratsinformationssystem des Gemeinderates. Das ist inzwischen oft auch (teilweise) öffentlich zugänglich. Die Regelungen zum Haushaltsplan und was/wie lange eingesehen werden kann ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Vielleicht auch in der Rolle Stellvertreter Interesse an Haushaltsplanung etc. bekunden. Vielleicht bekommt man dann Unterlagen von Vorgesetzen oder zuständiges Referat für Haushalt gezeigt.
Ggf. mal Personalrat fragen.
Grundsätzlich haben auch Bürger die Möglichkeit den Stellenplan einzusehen. Ich kann es nicht für jedes Bundesland überblicken, aber meist wird sich eine Rechtsgrundlage finden lassen und insbesondere keine Ablehnungsgrund.

"Wäre denn für unseren Bauhof eine Eingruppierung für mich als Bauhofleiter die Gruppe 8 realistisch ?"
Siehe oben [" Hängt davon ab wie die Tätigkeit ausgestaltet ist. Wenn als Meistertätigkeit ausgestattet E8. Bei fehlenden Meister ggf. E7."]
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#7

Ah ok... mit der Antwort kann ich was anfangen dankeschön .
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