Eingruppierung Ausbilder mit Personalverantwortung
#1

Hallo zusammen,

ich wollte mir mal eine Meinung holen wie Ihr zur Eingruppierung in die EG 7 mit folgenden Tätigkeiten/ Verantwortungen steht:


- Abgeschlossener technischer Ausbildungsberuf (IHK) beim öffentlichen AG
- 10 Jahre Berufserfahrung beim selbigen öffentlichen AG
- Bestellter Ausbilder mit abgeschlossender Eignungsprüfung und dauerhafter Verantwortung für 2  Auszubildende
- Abteilungsleiter eines kleinen Laborbereichs
- Projektleiter und/ oder Ansprechpartner für kleinere Forschungsvorhaben

- Zusatzqualifikationen und Verantwortungen im Bereich Laser- und Strahlenschutz


Mein Frage: Berechtigen die ausgeführten Tätigkeiten zu einer Höhergruppiereung und wenn ja in welche Gruppe?

Freue mich auf Eure Antworten/ Meinungen.
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#2

Was für eine abgeschlossene Ausbildung und was für ein Labor?

Was sind es für Forschungsvorhaben und was bedeutet Projektleitung?

Nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung bist du aktuell eingruppiert (ggf. in welcher Fallgruppe)?
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#3

Bin gelernter Werkstoffprüfer und arbeite an einer Universität.
Forschungsvorhaben bei denen ich Ansprechpartner bin sind im Wesentlichen die Unterstützung bei Weiterentwicklungen oder auftretenden Problemstellungen bei Fertigungsprozessen von mittelständichen Unternehmen aus der Region.
Eingruppiert bin ich derzeit nach TVL in EG 7
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#4

Wichtig wäre welche E7 es ist. Vermutlich Teil II der Entgeltordnung:

"22.4 Laboranten
Entgeltgruppe 7 Laboranten und Werkstoffprüfer mit Abschlussprüfung, die sich in Entgeltgruppe 6 besonders bewährt haben, und deren Tätigkeit sich durch selbständige Leistungen aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt."

Im Abschnitt 22.4 ist bei E7 tatsächlich schluss.

Denkbar könnte sein, dass man "22.3 Technische Assistenten" anwenden kann.
dort E9 Fallgruppe 3
"3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)(Hierzu Protokollerklärung)"

Es wäre die sog. kleine E9 mit veränderten Stufenlaufzeiten und man kommt maximal in Stufe 4.
Es wäre zu belegen, dass es unter dem Abschnitt fällt, verantwortliche Tätigkeiten sind und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie Technische Assistenten.
Das ist etwas was man kaum gegegen dem Arbeitgeber durchsetzen wird. Aber man sollte man mit Vorgesetzten etc. erörtern ob es nicht angemessen wäre die Verantwortung und Rolle entsprechend abzubilden. Die Ausbilderrolle ist da nicht das Argument (wäre durchaus in E7 abgedeckt) sondern die Abteilungsleitung und die verantwortliche Rolle bei den Projekten.
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#5

Vielen Dank für die Erklärung und Einschätzung
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