Eingruppierung Aktenhaltung
#1

Ich bin seit 2005 in einem Jobcenter des Landratsamtes in der Aktenhaltung tätig, habe einen Abschluss als Facharbeiter für Schreibtechnik und bin in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Ist dies korrekt oder wäre hier nicht eher die Entgeltgruppe 5 angebracht?
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#2

Der Abschluss ist egal, es kommt auf die Bewertung der Stelle an. Bei uns machen das Teamassistenten, die sind in der Regel E 5 eingruppiert, machen aber meistens nicht nur reine Aktenhaltung sondern auch einfache Sachbearbeitersachen oder Info oder sowas in der Richtung.
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#3

Moin,

eine EG 5 kann mit der Tätigkeit in der Registratur erreicht werden, wenn man diese leitet (allein dafür verantwortlich ist). Das Tätigkeitsmerkmal findet sich in der Anlage 1 a unter Boten, Pförtner, Vervielfältiger, Angestellte in Registraturen (BAT VII).

Grüße
1887
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