(17.01.2018, 17:18)1887 schrieb: Moin,
es kommt nicht auf die Formulierung an, es kommt auf die Tätigkeit an. Die Tätigkeit muss der Hochschulbildung entsprechen (9b). Sie muss über eine Tätigkeit, die der Hochschulbildung entspricht, hinausgehend mit einer besonderen Verantwortung verknüpft sein (9c). Weiter darüber hinausgehend setzen die EG 10 und 11 eine wesentliche Steigerung in der Komplexität (Wissenstiefe und -breite bei wechselnden Themenstellungen) sowie auch Bedeutung. In der Regel sind Eingruppierungen EG 10 und 11 bereits mit der Übernahme von Verantwortung für das Handeln Dritter verbunden (zumindest fachliche Führung). Das Maß der Verantwortung ist erst mit der Leitung größerer Bereiche erreichbar.
Die beschreibenden Worte dazu sind unerheblich, auf die tatsächlich auszuübenden (übertragenen) Tätigkeiten kommt es an.
Grüße
1887
Ich bin angestellt in einem kommunalen Eigenbetrieb, derzeit mit ein paar anderen Kollegen vergütet in der EG 9b. Allerdings haben sich bei uns mittlerweile erhebliche Zweifel aufgetan, ob diese Entgeltgruppe für den Umfang, den wir zu täglich zu bewältigen haben, tatsächlich gerechtfertigt ist. Vergleichbare Stellen (aus anderen Bundesländern Ost/West) werden auch mit einer EG 10 vergütet. Meine Fragen:
1) Gibt es konkrete Aufgabenbeispiele, die "als besonders verantwortungsvoll" oder "Steigerung in der Komplexität (Wissenstiefe und -breite bei wechselnden Themenstellungen)" gelten? Beispiel, zählt die Sitzungsvertretung des Eigenbetriebes vor zivilen Gerichten bspw. als "besonders verantwortungsvoll"?
2) Existiert eine Instanz in Deutschland, die eine Stelle anhand der Beschreibung unabhängig bewertet, ohne die bisherige Eingruppierung zu kennen? Intern existiert da für uns keine Chance (weder durch Personalrat noch die Betriebsleitung).
3) Wir hatten uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der uns geraten hat auch eine Art Tagebuch zu führen, wo wir exakt festhalten, wie viel Zeit wir für einzelne Aufgaben laut Stellenausschreibung benötigen. Der RA meinte man müsse hier beweisen, dass der Umfang dieser höherwertigen Tätigkeiten bei 30 % liegt (bei uns in der Stellenbeschreibung: 90 % Sachbearbeitung und 10 % Prozesssachbearbeitung gelistet). Nach dem wir eine Dokumentation des letzten halben Jahres unabhängig von einander durchgeführt haben, landeten wir bei 26 bis 28 % nur die Prozesssachbearbeitung! Darüber hinaus gibt es tägliche Aufgaben, die von der Stellenbeschreibung gar nicht erfasst sind, weil sie später hinzukamen.
Was können wir sinnvolles tun, an wen können wir uns wenden und wie stellen wir es geschickt an eine Höhergruppierung durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!