Ich bin ausgebildete Personaldienstleistungskauffrau mit IHK Abschluss, ich arbeite als Personalsachbearbeiterin. Kann ich in die EG 9a eingruppiert werden?
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach TVöD (VKA)?
Wenn nicht wäre dies bei Übertragung von Aufgaben, welche mit E9a zu bewerten sind, möglich.