Eingruppierung
#1

Darf eine Person mit dem Abschluss Immobilienkauffrau in die 9a eingruppiert werden?
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#2

Grundsätzlich ja. Im Bereich TVöD (VKA) kann dem in einigen Bundesländern für einige Tätigkeitsbereiche die Ausbildungs- und Prüfungspflicht entgegenstehen.
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