Eingruppierung
#1

Hallo und Frohes Neues Jahr miteinander,

Ich habe eine Frage die mich schon seit längerem Beschäftigt.
Im Letzten Jahr habe ich meinen Industrie-Meister gemacht und übernehme jetzt die Gruppenleitung meines alten Arbeitsbereiches.
Der jetzige GL erhält die Lohngruppe 9a wohingegen ich nur die Lohngruppe 8 erhalten soll wobei ich die gleichen Tätigkeiten wie er mache.
Außerdem ist es so das ich bei uns im Unternehmen ab dem 1.1.2021 auf der Stelle geführt werde aber das Gehalt erst ab dem 01.04.2021 erhalten soll nach einer "Erprobungsphase".
Jetzt würde ich gerne einmal wissen wollen ab wann kann ich denn die 9a verlangen? gleich zum Beginn weil der jetzige GL auch die 9a bekommt oder muss ich damit noch warten? 
Außerdem frage ich mich ab wann steht mir das Gehalt der Lohngruppe 8 denn zu ? Doch eigentlich mit Aufnahme der Tätigkeit, so etwas wie eine Erprobungsphase gibt es doch nicht oder irre ich mich da jetzt? 

Als Hintergrundinfos vielleicht gut zu wissen , ich arbeite seit 15 Jahren im Unternehmen und der Meister wurde von der Firma gezahlt.

Gruß  

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann und mir ein paar Antworten liefern kann.
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#2

Welcher Tarifvertrag?

"Jetzt würde ich gerne einmal wissen wollen ab wann kann ich denn die 9a verlangen?"
Wenn man Dir Aufgaben nach E9a dauerhaft überträgt.

"Außerdem frage ich mich ab wann steht mir das Gehalt der Lohngruppe 8 denn zu ?"
Sobald man Dir Aufgaben nach E8 dauerhaft überträgt. Soweit die Aufgaben nur vorübergehend übertragen werden steht ggf. eine Zulage zu.
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#3

Tarifvertrag TVÖD VKA

Ja gut das erschließt sich mir schon, da ich ja die selben Aufgaben wie er habe sollte mir das ja theoretisch von Anfang an zu stehen meiner Meinung nach.

Gut okay aber für die hier genannte "Erprobungsphase" würde mir eine Zulage auf die E8 dann zustehen , oder sehe ich das Falsch ?
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#4

Das hängt davon ab was der Arbeitgeber genau macht. "auf der Stelle geführt" ist nicht relevant. Hat der Arbeitgeber dir neue Aufgaben übertragen. Und wenn ja dauerhaft oder vorübergehend. Wenn die vorübergehend übertragenen Aufgaben nach E8 zu bewerten sind, besteht Anspruch auf eine Zulage (nach einem Monat der höherwertigen Tätigkeit (rückwirkend dann vom ersten Tag an).

Heraushebungsmerkmal E8 zu E9a im TVöD für Meister ist:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe)
zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen oder Handwerker oder
Facharbeiterinnen oder Facharbeiter beschäftigt sind, oder
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.
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#5

Super das hilft mir schon mal weiter da ich schon seit etwas mehr als einem Monat die Urlaubsvertretung vom jetzigen GL übernehme.

Okay das sollte bei uns zu treffen da in meinem Bereich 9 Angestellte arbeiten die zum einen Facharbeiter und/oder Handwerker sind.
Somit, zumindest interpretiere ich das jetzt so für mich, steht mir die 9a dann ja zu.
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#6

Soweit die Urlaubsvertretung teil deiner Stellenbeschreibung ist greift dies nicht.

9 Beschäftigte reicht grundsätzlich nicht für eine E9a. Das sind normale Meistertätigkeiten in der E8.
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#7

So etwas wie eine Stellenbeschreibung gibt es bei uns meines Wissens nach gar nicht, was es ja nicht gerade einfacher macht.
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