Eingruppierung Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Tourismus
#1

Hallo, 

ich arbeite im öffentlichen Dienst (Niedersachsen, Rathaus) habe einen Bachelorabschluss in BWL und einen Angestelltenlehrgang  I (Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten). Ich bin für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Tourismus in unserer Gemeinde zuständig. Eingruppiert bin ich in die EG 9a. Ich denke mein Vorgesetzter hat selbst keine Ahnung und kann mich nicht sonderlich gut leiden. Beurteilt also ehr subjektiv. Meine Frage, müsste ich nicht höher eingruppiert werden? Danke schon einmal für die Antworten. 

Viele Grüße 
S.
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#2

Die Eingruppierung hängt von den übertragenen Aufgaben ab. Aus dem bisher vorgetragenen lässt sich die Eingruppierung nicht ableiten.
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#3

Ich bin schon etwas länger dabei meine Höhergruppierung durchzusetzen. Es gibt auch eine Stellenbewertung. Nur leider bringen meine Bemühungen nichts und die kommen mir jedes Mal mit neuen Argumenten, warum die höhere EG nicht geht. Gibt es eigentlich Rechtsanwälte, die auf sowas spezialisiert sind? Ich möchte mal eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Sonst komme ich nicht weiter.
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#4

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte das beurteilen können.
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#5

Ok, danke. Da werde ich mich mal kümmern.
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#6

Bei der Anwaltssuche ggf. nach Erfahrungen bzgl. "Eingruppierungsfeststellungsklagen" fragen.
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#7

Ja, da muss ich mal schauen, ob ich so einen finde.
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