Eingeschlafen... welche Konsequenzen drohen
#1

Hallo zusammen,
auch wenn die Überschrift etwas zweideutig und provokant ist, ist das leider ein Problem geworden.
Ein Kollege ist jetzt bereits zweimal aufgefallen, dass er am Schreibtisch eingeschlafen ist. Bisher ist das immer durch andere Kollegen und zum Glück nie durch einen Vorgesetzten aufgefallen.

Für mich als PR stellt sich allerdings die Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können?

Bitte keine Trollantworten usw. für mich ist das eine ernsthafte Sache und ich möchte einfach nur wissen, in welche Richtung die Angelegenheit ausarten könnte.
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#2

Grundsätzlich eine Abmahnung und wenn es weiter dazu kommt ggf. Kündigung.

Dabei werden aber diverse Faktoren eine Rolle spielen. Liegt eine Erkrankung vor, Überarbeitung geht es um ein kurzes einnicken oder längeres schlafen. Wie sind die Regelungen zur Arbeitszeit und zu Pausen etc.
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#3

Hallo,
wenn es dabei zu Arbeitsrückständen kommt, kann ich die Antwort ja verstehen, aber was ist denn wenn es dort keine Beanstandungen gibt. Womit wird denn dann eine Abmahnung begründet?
Interessanter Fall.
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#4

Während der Arbeitszeit muss man arbeiten. Soweit also während der Arbeitszeit geschlafen wird rechtfertigt dies eine Abmahnung. Die Pflicht während der Arbeitszeit zu arbeiten ist der zentrale Gegenstand des Arbeitsverhältnisses.
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