Einbeziehen von Betrieben nach TV-V oder TV-N in den TVöD
#1

Inwieweit ist der TV-V durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag (ganz oder teilweise) in den Geltungsbereich des TVöD einbezogen?
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#2

Entweder man ist TV-V oder TV-N oder TVöD. Die Tarifverträge sind voneinander abgegrenzt.
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