Eigenschaden - was ist zu beachten ?
#1

Hallo,
meine Stadt hat in einem Fall einen dreistelligen Schaden erlitten, da zu hohe Zahlungen geleistet wurden, die nicht mehr zurückgefordert werden können.

Nun soll ein Eigenschaden bei der städtischen Versicherung (Vermögenseigenschadenversicherung GVV) gemeldet werden.

Frage: Was muss ich dabei beachten ? Ich will natuerlich insbesondere verhindern, dass ich den Schaden ersetzen muss, falls die Versicherung nicht zahlt, oder dass ich der Versicherung den Schaden ersetzen muss.

Gruß

Beamter
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#2

Hallo Gast,

muss man deinem Text entnehmen, dass Du grob fahrlässig dem Dienstherr einen Schaden verursacht hast ?

Handelt es sich hier um eine Auszahlungsanweisung eines Verwaltungsbeamten der sachlich und rechnerisch richtig unterschreiben darf ?

Wenn dies zutrifft, hoffe ich, dass dieser Verwaltungsbeamte eine eigene Vermögensregresshaftpflicht abgeschlossen hat.

Gruß Merger
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