Eid
#1

Wie sieht die Eidesformel im Saarland aus?
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#2

Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 56 Eidesformel

(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Saarlandes und die Gesetze beachten und befolgen, das mir übertragene Amt gerecht und unparteiisch verwalten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
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