Besteht ein öffentliches Interesse bei einem ortsübergreifenden Turnier für Parkinsonerkrankte?
Etwas mehr Kontext zur Frage wäre sinnvoll. Ein gewisses öffentliches Interesse dürfte bestehen.
Ich vermute es geht um eine bezahlte Freistellung nach § 29 TVöD. Ich denke das steht hier im Ermessen des Arbeitgebers.