EG 9 - Bachelorabschluss
#1

Hallo 014  


in unserer Kommune (Bayern) ist eine Stelle mit Entgeltgruppe 9 ausgeschrieben.
Ich habe einen Bachelorabschluss einer bayerischen Uni und eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die "offiziellen" Voraussetzungen wie Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Berufsjahre habe ich leider nicht. Laut meinen Recherchen wird nach der neuen Entgeltordnung der Abschluss eines Bachelors auch als Voraussetzung genannt, um in EG 9 eingruppiert werden zu können. Allerdings habe ich keine genauen Infos gefunden, ob es nur um den Abschluss an sich geht, oder ob das Studium in einer bestimmten Fachrichtung absolviert werden muss. Thematisch war der Studiengang nicht komplett fachfremd, allerdings eben auch kein Jura oder öffentliche Verwaltung. Oder liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Personalabteilung?
Vielleicht hat ja jemand genauere Infos über so eine Situation?

Danke und viele Grüße
Luna
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#2

Moin,

ein Bachelorabschluss ist mit Voraussetzung für E 9 und höher --- allerdings ist kein Arbeitgeber verpflichtet, dich so einzustellen -- der Arbeitgeber entscheidet , ob er deinen Bachelorabschluss akzeptiert oder nicht. Oft steht in Stellenausschreibungen "Studium öffentl. Verwaltung, AL II oder vergleichbar" --- unter "vergleichbar" fallen eben auch andere Bachelorabschlüsse.

Ich selbst bin mit einem fachfremden Bachelor übrigens in E 11 (Stufe II) eingestellt worden --- bin fachfremder Bachelor, die Kollegen sind zumeist Verwaltungsbachelor.
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