EG 6 -> EG 8
#1

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen 014 ,

ich bin seit Juli 2015 mit folgenden Aufgaben betreut: Gaststätten (Kontrollen, Konzessionen - eben das ganze Programm), Gewerbe (Konzessionierungen von Geldspielgeräten, Bewacherunternehmen, etc.), verkehrsrechtliche Anordnungen, Veranstaltungen (Genehmigung und Kontrollen). Ich habe den Eindruck, dass mein Arbeitgeber nicht bereit ist, mir den Wechsel in die EG 8 zu ermöglichen. Ich denke über eine Antragstellung zur Höhergruppierung nach. Wie verhält sich das im Hinblick auf die neue Entgeltordnung und ist eine Höhergruppierung unter den genannten Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8 persönlich (Ich habe die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgelegt) und sachlich möglich? Vielen Dank für eure Hilfe!
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#2

Hallo,
wenn ich das so lese bist du in der EG 6. Ob du einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO stellen kannst kann ich dir nicht sagen da hierzu die Vergütungsgruppe und Fallgruppe nach BAT bekannt sein muss.
Wenn, dann führt aber ein solcher Antrag höchstens in EG 7 mit evtl. Stufenrückschritt.

M.E. solltest du einen Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung stellen, da du der Meinung bist, dass deine Tätigkeiten selbstständige Leistungen erfordert.
Dann müsste deine Stelle bewertet werden und mit einem Drittel selbstständige Leistungen würdest du in EG 8 eingruppiert.
Das ganze ab Antragstellung ein halbes Jahr rückwirkend.
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#3

ArbG Freiburg · Urteil vom 3. Dezember 2014 · Az. 14 Ca 180/14

Könnte hier helfen.
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