EG 13, Teil III, Abschnitt 25 (Ingenieure)
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen, ob das "Maß an Verantwortung" im Bereich der EG 13 des Teils III, Abschnitt 25 (Ingenieure) das Führen und Leiten von Personal z.B. von einer Abteilung beinhaltet oder/und nur die fachliche Verantwortung gemeint ist. 
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Regina
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#2

Auszug aus der Kommentierung zur EGO vom Rehm Verlag:
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in Spitzenpositionen des vergleichbar gehobenen Dienstes erreicht werden, z. B.
- durch Beschäftigte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder
- durch Beschäftigte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten.
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