EG 10 TvöD VKA
#1

Hallo,
muss die Eingruppierung in EG10 in einer Behörde Führungsaufgaben beinhalten?

Danke!
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#2

Allgemein Nein. Im konkreten Einzelfall mag es der Fall sein. Hängt aber vom Abschnitt der Entgeltordnung ab. Im allgemeinen Bereich Verwaltung wäre für echte Leitungsstelle eine E10 gerade nicht möglich.
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