E9c ohne AL2
#1

Hallo Zusammen,

ich habe derzeit eine Stelle, die nach E8 bewertet ist.

Ich habe jetzt eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mit der gleichen Tätigkeit, die nach E9c bewertet ist.

Bekomme ich gleich die Bezahlung nach E9c oder muss ich warten bis ich den AL2 gemacht habe?

Freundliche Grüße
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#2

Es kommt darauf an ab in dem Bundesland die Prüfungspflicht greift sowie ggf. um welchen Abschnitt der Entgeltordnung es geht.
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