12.01.2015, 14:11
Hallo zusammen!
Im Januar 2012 wurde ich von E8 Fallgruppe 1 gemäß § 29 a TVÜ-Länder i.V. m § 12 TV-L in die Entgeldgruppe E9 TV-L (ohne Angabe der Fallgruppe) übergeleitet.
Bin ich nun im "normalen" E9 oder im "kleinen" eingestuft?
Wer kann mir hier helfen?
Beste Grüße
Marie
Im Januar 2012 wurde ich von E8 Fallgruppe 1 gemäß § 29 a TVÜ-Länder i.V. m § 12 TV-L in die Entgeldgruppe E9 TV-L (ohne Angabe der Fallgruppe) übergeleitet.
Bin ich nun im "normalen" E9 oder im "kleinen" eingestuft?
Wer kann mir hier helfen?
Beste Grüße
Marie