E9 "klein" oder "normal"?
#1

Hallo zusammen!
Im Januar 2012 wurde ich von E8 Fallgruppe 1 gemäß § 29 a TVÜ-Länder i.V. m § 12 TV-L in die Entgeldgruppe E9 TV-L (ohne Angabe der Fallgruppe) übergeleitet.
Bin ich nun im "normalen" E9 oder im "kleinen" eingestuft?
Wer kann mir hier helfen?
Beste Grüße
Marie
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#2

Wer Entgelt mit "g" schreibt, sollte eher in die E4 zurückgruppiert werden. Aber zur Sache: Definitiv kleine E9, vgl. im TVöD mit der E9a.
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#3

Entgelt schreibt man tatsächlich mit g Wink
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#4

Er meinte sicher "d" ;-)
Wenn man schon laute Töne bzgl. Rechtschreibung spuckt, sollte man vielleicht selbst auf die eigene achten!
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