E14 mit Dipl.Ing (FH)
#1

Kann ich meine Berufserfahrung mit einem Abschluss Dipl.Ing. (FH) anerkennen lassen, sodass er mit einem Masterabschluss gleichgesetzt werden kann und ich somit eine Tätigkeit in der Entgeldgruppe E14 erlangen kann?
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#2

Zu unterscheiden ist zwischen den Anforderungen in der Ausschreibung und der Eingruppierung. Wenn in der Ausschreibung ein Masterabschluss bzw. ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss gefordert wird, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Eine Gleichsetzung ist nicht möglich.
Wenn in der Ausschreibung auf diese Anforderung verzichtet wird oder sonst wie Aufgaben nach E14 übertragen werden, dann kann auch eine Eingruppierung in die E14 möglich sein. Dafür muss die Eigenschaft als sonstiger Beschäftigter festgestellt werden.

Das BVA beschreibt das Vorgehen zum sonstigen Beschäftigten hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...tigte.html

Auch wenn die Darstellung sich auf den TVöD (Bund) stützt stellt sich die Situation im TVöD (VKA) und TV-L etc. vergleichbar dar.
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