E 13/1 oder E13/3
#1

Hallo zusammen,
ich habe 2018 meine Promotion abgeschlossen und war an verschiedenen Forschungsinstituten in Deutschland tätig. Ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Fachhochschule in Rheinland Pfalz. Meine Gehaltsstufe ist hier E13/1. Davor habe ich als Forscher in Berlin mit einem Gehalt von E13/3 gearbeitet. Als ich letztes Jahr zu meinem jetzigen Institut kam, hieß es, da ich länger als 1 Jahr arbeitslos war, kann ich nicht in die vorherige Gehaltsstufe E13/3 einsteigen. Es stimmt, dass ich 15 Monate lang arbeitslos war, aber dieser Zeitraum umfasst auch die Zeit, in der ich Vater wurde, so dass ich meinen Eintritt verzögerte, um mich in dieser Zeit um meine Familie zu kümmern. Können Sie mir bitte sagen, ob mein Arbeitgeber richtig liegt, wenn er mich bittet, mit E13/1 einzusteigen, oder ob ich ihn bitten kann, mein Gehalt zu erhöhen?
Vielen Dank für Ihre Vorschläge.
MfG
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#2

"Können Sie mir bitte sagen, ob mein Arbeitgeber richtig liegt, wenn er mich bittet, mit E13/1 einzusteigen, oder ob ich ihn bitten kann, mein Gehalt zu erhöhen?"
Ja und ja. Wobei bitten nicht der zutreffende Weg ist.

Ja, es besteht kein Anspruch auf eine höhere Stufe.
Ja, eine höhere Stufe kann vor Vertragsunterschrift verhandelt werden. Voraussetzung ist, dass du erklärst für Stufe 1 nicht kommen zu wollen und Stufe 3 forderst. Der potentielle Arbeitgeber kann dann eine höhere Stufe anbieten oder darauf verzichten dich einzustellen.

Zu den Details nach Durchführungshinweisen zum TV-L § 16 des jeweiligen Bundeslandes suchen. Wenn diese nicht zu finden sind halt auf Hinweise eines anderen Bundeslandes zurückgreifen. Hier z.B. die Fassung 2017 aus Sachsen
https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/...ungSMF.PDF
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