Der Arbeitgeber hat eine Fortbildung angeordnet, die 6 Stunden dauerte. Die reguläre Tagesarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden. Habe ich jetzt Minusstunden?
Hinweis, falls wichtig: TvÖD SuE
Ich halte eine reguläre Tagesarbeitszeit von 37,5 h für unzulässig und unmöglich ;-)
Der TvöD erlaubt durchaus längere Betrachtungszeiträume. Es muss nicht jeden Tag genau 7,5h (bei 37,5 h pro Woche) gearbeitet werden. Hier kommt es dann auf die Regelungen im Arbeitsvertrag, ggf. ergänzende Vereinbarungen zur Lage der Arbeitszeit und die relevanten Dienstvereinbarungen ab. Auch ist zu beachten, dass ggf. die Reisezeit zu einem anderen Ort wo die Fortbildung stattfindet, auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.