Dualer Studienplatz erst zusagen und später absagen
#1

Hallo zusammen! 

Ich habe mich bei mehreren Behörden für das duale Studium Bachelor of Laws in der öffentlichen Verwaltung beworben. Um sicher zu gehen habe ich mich auch bei kleineren Behörden beworben, obwohl ich lieber in eine größere Behörde möchte. 
Jetzt habe ich kürzlich eine Zusage von einer kleinen Behörde erhalten und muss bald zu- oder absagen. Die Bewerbungsprozesse bei den anderen Behörden laufen noch. 
Naja und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, am liebsten würde ich natürlich erstmal zusagen und abwarten wie es bei den anderen Behörden läuft. Allerdings habe ich irgendwie ein schlechtes Gewissen, erst zuzusagen und eventuell später wieder abzusagen. Besonders problematisch ist, dass die Behörde nur eine Stelle zu vergeben hat, was das schlechte Gewissen verstärkt. 
Was würdet ihr tun? 

Liebe Grüße
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#2

Diese Situation mit Zu- und Absagen ist allen Behörden bekannt. Wenn Du absagst, nimmt man den/die Nächstbeste/n von der Bewerberliste.

Ich würde daher zusagen und ggfs. später noch absagen, falls Du doch noch eine attraktivere Zusage bekommst.
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#3

Du solltest dir aber auf jeden Fall auch eingehend überlegen, welcher Platz nun wirklich der "attraktivere" ist. Aus meiner individuellen Erfahrungssicht nach bald 30 Jahren in großen und kleinen Behörden wäre das eher nicht die größere.

Meine Erfahrung sagt mir, dass du in der kleineren Behörde tendenziell die "bessere", da individuellere und breiter gefächerte Ausbildung erhalten wirst. Beim praktischen Teil meiner Ausbildung damals in einer großstädtischen Verwaltung war ich in 5 Bereichen (Dezernatsbüro des Baudezernenten, Einbürgerungsstelle, wirtschaftliche Jugendhilfe, Gemeinderats-Geschäftsstelle und Mietwohnungsverwaltung) eingesetzt und habe von den restlichen 90 % der Aufgaben (z. B. Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung, Sozialamt, Personalverwaltung etc.) rein gar nichts mitbekommen. Auch die "persönliche Wertschätzung" ist bei einer kleineren Behörde eine andere als in der großen Behörde, wo du nur eine "Nummer" bist.

Wäge alle Aspekte eingehend ab und treffe deine Entscheidung mit Bedacht.
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#4

Habt erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Ich habe mittlerweile erstmal zugesagt, aber auch schnell eine schriftliche Zusage der Behörde per Brief erhalten.
Dem Brief beigefügt ist ein Schreiben, welches ich unterschreiben soll und damit bestätige, dass ich den Ausbildungsplatz antrete und die Zusage damit verbindlich ist.
Meint ihr aus sowas komme ich auch wieder raus?
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#5

Nein, da kommt man insofern nicht "wieder raus" , da man da bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde gar nicht verbindlich "drin" ist!

Hier geht es um Beamtenrecht, da muss man die Denkweise vom Arbeits- bzw. Vertragsrecht ablegen.

Die Zusage des Bewerbers ist hierbei nicht rechtsverbindlich, die Behörde kann einen zu nichts "zwingen", egal was man da vorher mal unterschrieben hat.

Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger (!) Verwaltungsakt, welcher erst mit Aushändigung der Urkunde vollzogen wird. Bis zu dem Moment, wo einem die Ernennungsurkunde entgegengestreckt wird kann man´s sich noch anders überlegen!
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#6

Da möchte ich aber doch anmerken, dass ich eine "verbindliche Zusage" (auch wenn sie das nicht im Rechtssinne ist) ziemlich unmöglich finde, wenn sie nicht zu 100 % ernst gemeint ist. Das ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch unfair sowohl gegenüber der Behörde, die dir zugesagt hat, als auch gegenüber Bewerbern, die im Falle deiner Absage als nächstes zum Zuge kämen und so vielleicht als Alternative "verbindlich" anderen Behörden zusagen, zu denen sie nicht so gerne gingen.

Wenn man sich für den gehobenen Dienst entscheidet, sollte man (insbesondere auch für die Zeit nach der Ausbildung) entschlussfreudig sein und bereit sein, für sein Wort einzustehen. Ansonsten muss man sich schon die Frage nach der grundsätzlichen Eignung stellen...
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