Dreckige Büros
#1

Hallo,

bei uns wurden die Leistungen der Reinigungskräfte im Rathaus in den letzten Jahren stark eingeschränkt mit der Folge, dass die Büros zusehends versiffen. Schmierige Schreibtische, Fensterbänke, Heizkörper und Böden, dreckige Fenster, Ungeziefer-Plage, Spinnenweben, usw. Den Müll mit Ausnahme von Papier muss man selbst zu einem Sammelplatz im Rathaus bringen. Im Grunde wird nur noch einmal wöchentlich durchgewischt und der Papiermüll entsorgt.
Sind das auch Eure Erfahrungen ? Gibt es irgeindeine Handhabe gegen diese Vermüllung und Verdreckung ? Klar machen einige Kollegen ihre Büros mittlerweile selbst sauber, aber das kann es doch nicht sein, oder ???

Markus

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#2

Habt Ihr Eigen- oder Fremdreinigung?

Gibt es Leistungsbeschreibungen, nach denen die Reinigung erfolgen soll?
Bei Fremdreinigung hat man dann die Möglichkeit, die Reinigungsfirma auf ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen (Aufgabe des Gebäudemanagements).

Michael
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#3

Hallo Michael,

wir haben eigene Reinigungskräfte.

Wahrscheinlich haben sie aber auch zu wenig Zeit. Oder aber sie sind so dreist, dass sie nur noch bei den Führungskräften vernünftig reinigen. Ich vermute eine Mischung aus beidem.

Aber für die Sache mit der zentralen Müllsammlung können sie ja auch nichts.

Ich werde mich aber hüten, die Reinigungskräfte beim Gebäudemanagement anzuschwärzen.

Gibt es denn keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien, die einen gewissen Standard bei der Sauberkeit vorschreiben ?

Markus
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#4

Moin Markus,

§ 4 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung.

Grüße
1887
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#5

Ich staune, was ihr für einen Dreck verursacht ;-)

Bei uns wird auch nur einmal pro Woche gesaugt (Teppich) bzw, gewischt (glatter Belag) und der Papierkorb im Zimmer entleert.
Die Fensterputzer kommen 2mal im Jahr und eine Grundreinigung inkl. Schreibtische/Möbel/Heizung usw. ist, glaub ich, nur einmal im Jahr.
Restmüll und Grüner-Punkt-Müll wird bei uns auch an zentralen Stellen gesammelt (ist bei uns in den Teeküchen).

Ansonsten kann man ja auch als Mitarbeiter etwas darauf achten, dass man selbst den Schreibtisch sauber hält, oder?

Beatrix
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#6

Hallo Markus,

als "anschwärzen" sollte man dies nicht sehen. Auch bei Eigenreinigung muss es eine Leistungsbeschreibung ("Reinigungsplan" und "Arbeitszeitberechnung" geben. Der Gebäudemanager sollte zudem ein Interesse an Rückmeldungen haben.

Michael
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#7

Hallo Leute,
Danke für Eure Hinweise. Der Paragraph in der Arbeitsstättenverordnung ist ja sehr allgemein gefasst. Ich werde einmal nach Urteilen oder Kommentaren googeln.
An Beatrix: Diese jährlichen Grundreinigungen, von denen Du sprichst, bräuchten wir auch. Auf den alten Heizkörpern ist Staub und Dreck von vielleicht 30/40 Jahren - die Details wie das aussieht erspare ich Euch lieber.
Viele Grüße
Markus
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#8

Ich war vor einigen Jahren hier (Kleinstadt, 17.000 Einw.) der zuständige Gebäudemanager.
NIEMALS wäre ich auf die IDEE gekommen, die Grundreinigung zu "streichen". Ich glaube auch nicht, dass dies offiziell bei Dir im Hause passiert ist. Sehr wahrscheinlich wird die Grundreinigung einfach nur nicht ordnungsgemäß durchgeführt und vor allem nicht ordnungsgemäß überwacht.
Des weiteren müssen Schreibtische u.ä. -sofern Sie denn freigeräumt sind- auch regelmäßig gewischt werden. Man kann sich hier höchstens über den Turnus innerhalb der Woche (täglich, 2-tägig, 1x wöchentlich) streiten, mehr aber nicht. Fensterreinigungen müssen mind. 1x jährlich vorgenommen werden, ansonsten schadet dies nicht nur der Substanz. Ungeziefer und Spinnweben kann von heute auf morgen entstehen (ist wirklich so). Aber natürlich nicht "übermäßig", und zudem muss es regelmäßig entfernt werden.
Daher bitte wirklich einfach mal um Einsicht in die Reinigungspläne und -bedingungen bitten. So etwas muss es geben (die Reinigungskräfte müssen ja irgendeine Vorgabe erhalten).
Bei Bedarf kann ich gerne mal Muster hingeben (PN).

Obwohl ich nun schon länger nicht mehr der Gebäudemanager bin, rege ich mich immer noch drüber auf, wenn so etwas nicht vernünftig beachtet wird und die Mitarbeiter leiden. Es soll sogar noch Kommunen geben, die ihre Reinigungskräfte noch nicht einmal fortbilden. Dabei ist es so einfach, sich z.B. mit dem Reinigungsmittel-Lieferanten hier abzustimmen. Alle größeren Reinigungsmittel-Lieferanten bieten mittlerweile Fortbildungen an, die zudem nur 30-50 € je Person kosten. Ich habe dieses Seminar selbst mitgemacht (hatte Angst dass es eine reine Werbe-Veranstaltung ist) und als Verwaltungsfuzzi am meisten gelernt. Oder wusste hier jeder, dass man moderne Reinigungsmittel nicht im heißen Wasser auflösen darf (Verdunstung der Inhaltsstoffe = Verringerung der Reinigungsleistung und Schädigung der Lungen der Reinigungskraftkolleginnen)?

Gruß
Michael
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#9

Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Infos. Ich habe mir überlegt, dass ich ganz vorsichtig beim Personalrat anfragen werde, wie er zur Grundreinigung steht. Wenn der dazu nichts unternehmen will, lasse ich das Thema lieber ruhen - ist mir zu heikel.
Viele Grüße
Markus
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#10

..das Problem ist doch meist ein ganz anderes.
Es gibt keine eigenen Reinigungskräfte mehr und somit werden Gebäudereinigungsfirmen beauftragt.

Diese "knebeln" die Putzkräfte mit Zeitvorgaben, die es fast unmöglich machen gründlich zu reinigen.
Braucht die Person in einem Büro etwas länger, muss das nächste halt "leiden".

Wenn man sich dann beschwert, wird die arme Putzfrau gefeuert (JA, das ist mein Ernst, hier so geschehen).

Letztlich sind wir selber Schuld.
Bei Ausschreibungen ist halt der billigste zu nehmen....
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#11

Als ehem. Gebäudemanager kann ich nur sagen: Bei Ausschreibungen ist nicht der billigste sondern der wirtschaftlichste Anbieter zu nehmen. Es ist ein leichtes, einen Billiganbieter wg. unmöglich einzuhaltender Leistungssätze auszuschließen. Selbst uns Verwaltungsfuzzis muss klar sein, dass es nicht möglich ist, innerhalb von einer Stunde 300 m² Bürofläche zu reinigen.
Ich sage es mal so: Ein Gebäudemanager, der sich durchzusetzen versteht, wird sich auch durchsetzen - auch gegenüber der Politik.
Also, Fakten auf den Tisch: Wie hoch ist der jeweilige Leistungsansatz (Reinigungsfläche in bezug auf Reinigungszeit).
Übrigens wg. gefeuerter Reinigungskraft: Solch einen Fall hatte ich auch schon mal. Ein Anruf hat genügt und die Dame hatte ihren Job wieder.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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