Disziplinarverfahren wegen Geldanlage bei der Greensill Bank
#1

Hallo,

bei mir wird eine Kürzung der Dienstbezüge in einer Disziplinarsache in Betracht gezogen. Grund ist die Geldanlage bei der Greensill Bank, obwohl ich einen Finanzdienstleister mit ins Boot geholt hatte. Grobe Fahrlässigkeit wird mir vorgeworfen.
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#2

Nach dem, was man im Internet liest, ist ca. 40 Kommunen und kommunalen Unternehmen durch die Insolvenz der Bank ein Schaden entstanden. Du stehst also nicht alleine da.

Erste Voraussetzung für ein Dienstvergehen ist, dass Du eine Dienstpflicht verletzt hast. Gibt es eine Norm im Kommunalrecht, eine Richtlinie, einen Ratsbeschluss, eine Anweisung, o.ä., gegen die Du verstoßen haben könntest?

Zweite Voraussetzung für das Dienstvergehen ist, dass die Dienstpflicht schuldhaft verletzt wurde, also vorsätzlich oder fahrlässig. Aufgrund der Vielzahl der geschädigten Kommunen und da ihr auch von einem Finanzdienstleister beraten wurdet, habe ich große Zweifel, dass überhaupt Fahrlässigkeit vorliegt.

Zu ähnlichen Fällen hat es bereits Urteile gegeben. Ich würde mich da nicht frühzeitig geschlagen geben und einen Fachanwalt einschalten.
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