Disziplinarverfahren
#1

Durch eine eigene Kündigung bin ich einer evtl. unehrenhaften Kündigung zuvorgekommen.
Jetzt steige ich in ein Studium der 3. QR bei einem anderen Dienstherren ein.
Auf eine Einsicht in die Personalakte wurde verzichtet.
Kann das Disziplinarverfahren - welches ja durch Kündigung eingestellt wurde - wieder neu eröffnet werden?
Kann es irgendwelche Probleme geben?
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#2

Es wurden keine falschen Angaben im Bewerbungsverfahren gemacht?

Wenn doch, kann dies schon reichen, um zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu führen.

Ansonsten kommt es darauf an, was genau vorgefallen war und wann der neue Dienstherr davon erfährt.
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#3

(30.06.2023, 16:33)Gast schrieb:  Durch eine eigene Kündigung bin ich einer evtl. unehrenhaften Kündigung zuvorgekommen.
Jetzt steige ich in ein Studium der 3. QR bei einem anderen Dienstherren ein.
Auf eine Einsicht in die Personalakte wurde verzichtet.
Kann das Disziplinarverfahren - welches ja durch Kündigung eingestellt wurde - wieder neu eröffnet werden?
Kann es irgendwelche Probleme geben?

Nein, es wurden keine falsche Angaben gemacht.
Es ging um private Emails von der Dienst Mailadresse aus und um Nutzung des Internets privat.
Es ist die Frage, ob der neue Dienstherr davon erfahren kann.
Wird die alte Personalakte automatisch weitergereicht?
Da es um das Studium der 3 QE geht, und ich ja gekündigt habe, müsste ich doch bei 0 anfangen.
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