10.12.2021, 12:47
Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst als Aushilfe (geringfügig Beschäftigt). Hier gilt der TV-L - jedoch nicht für die Aushilfen.
Da ich keinen Tarifvertrag habe, habe ich keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung.
Ist das so rechtens? Habe ich als Aushilfe keinen Anspruch auf einen Tarifvertrag und somit die Sonderzahlung? Oder fällt das unter die Diskriminierungsklausel?
Ich wäre über eine hilfreiche Antwort sehr dankbar!! :-)
ich arbeite im öffentlichen Dienst als Aushilfe (geringfügig Beschäftigt). Hier gilt der TV-L - jedoch nicht für die Aushilfen.
Da ich keinen Tarifvertrag habe, habe ich keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung.
Ist das so rechtens? Habe ich als Aushilfe keinen Anspruch auf einen Tarifvertrag und somit die Sonderzahlung? Oder fällt das unter die Diskriminierungsklausel?
Ich wäre über eine hilfreiche Antwort sehr dankbar!! :-)